@drak Na, fairerweise muss man schon auch auf den Abschnitt "Anwendung" hinweisen:
"...nur zweimal erteilte der Bundespräsident eine Strafermächtigung. Einmal handelte es sich um einen tätlichen Angriff auf das Staatsoberhaupt. In anderen Fällen kam es zu außergerichtlichen Unterlassungserklärungen oder Ermahnungen..."

Und nicht zu vergessen, wie sich der Wulff damals lächerlich gemacht hat wegen eines angeblich beleidigenden Facebook-Postings.