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§90, StGB: Wer öffentlich…den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. https://dejure.org/gesetze/StGB/90.html https://de.wikipedia.org/wiki/Verunglimpfung_des_Bundespr%C3%A4sidenten — gar nicht so frei unser Staat
Tuesday, 29-Mar-16 20:32:03 UTC von web-
@drak Na, fairerweise muss man schon auch auf den Abschnitt "Anwendung" hinweisen: "...nur zweimal erteilte der Bundespräsident eine Strafermächtigung. Einmal handelte es sich um einen tätlichen Angriff auf das Staatsoberhaupt. In anderen…
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das schon, aber dass ein Gesetz nicht durchgesetzt wird, macht es nicht besser, dass es existiert. Es hätte längst abgeschafft werden sollen
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um so ein nachprüfen zu ermöglichen habe ich übrigens den Wikipedia-Artikel mitverlinkt :)
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@drak Das ist natürlich unbestritten. Vergleichbar zur Todesstrafe in der bayerischen Verfassung.
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autsch… ja.
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