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Fällt eine erzwungene „Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben“ eigentlich unter das Verbot von Zwangsarbeit in Artikel 12 Grundgesetz?
Fällt eine erzwungene „Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben“ eigentlich unter das Verbot von Zwangsarbeit in Artikel 12 Grundgesetz?
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