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Organisationsnormen sind dann mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 #GG nicht vereinbar, wenn durch sie ein Gesamtgefüge geschaffen wird, das die freie wissenschaftliche Betätigung und Aufgabenerfüllung strukturell gefährdet. → nachdenkseiten.de/?p=22637 —Thema Drittmittelabhängigkeit #BVerfG